Bildungsscheck NRW
Seit dem 01.02.2026 ist eine neue Förderung beruflicher Weiterbildung über den Bildungsscheck 2.0 verfügbar. Informationen zum Bildungsscheck 2.0 finden Sie hier.
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die Abrechnung “alter” Bildungsschecks, die bis zum 30.06.2024 ausgestellt wurden.
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Einlösung "alter" Bildungsschecks
“Alte” Bildungsschecks, die bis zum 30.06.2024 ausgestellt wurden, können durch Weiterbildungsanbieter bis 2029 eingelöst werden. Wichtig ist, dass bis 2029 Ihr Kurs abgeschlossen ist, sodass der Weiterbildungsanbieter noch Zeit hat, den Bildungsscheck gegenüber der Bezirksregierung abzurechnen. Bitte beachten Sie, dass an bestehenden Bildungsschecks keine Änderungen durch die ausgebende Beratungsstelle mehr vorgenommen werden können.
Informationen für Weiterbildungsanbieter zur Abrechnung "alter" Bildungsschecks
Für Bildungsschecks, die bis zum 30.06.2024 ausgestellt wurden, gilt der folgende Ablauf:
- Der Bildungsscheck wurde von einer akkreditierten Beratungsstelle an eine ratsuchende Person ausgegeben.
- Die Person reichte vor Beginn der Weiterbildung den Bildungsscheck bei Ihnen ein.
- Sie stellen der Person eine Rechnung über den Kurs aus, in der die Bildungsscheckförderung berücksichtigt ist (50 % der Weiterbildungkosten auf die Nettoausgaben der Weiterbildung, maximal 500 Euro pro Kurs). Förderfähig sind die Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, Fahrtkosten und Unterbringungskosten können nicht gefördert werden. Die übrigen Kosten werden dann von der Empfängerin/dem Empfänger beglichen.
- Sie beantragen nach Beendigung der Weiterbildung die Förderung bei der zuständigen Bezirksregierung. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Firmensitz.
Bitte beachten Sie: Es steht Ihnen als Weiterbildungsanbieter frei, ob Sie Bildungsschecks NRW zur Einreichung akzeptieren.
Ausführliche Informationen zum Abechnungsverfahren finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS).
Weitere Informationen
Antragswesen zur Einreichung von Bildungsschecks
Punkt 2.3 Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren
Informationsblatt für Weiterbildungsanbieter
Regionale Zuständigkeiten bei den Bezirksregierungen