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Förderbekanntmachung Überbetriebliche Bildungsstätten

Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für berufliche Bildung in Bezug auf kritische Technologien - Einreichungsfrist bis 30.06.2027!


Das Bild zeigt zwei Laborantinnen bei der Arbeit. Kadmy - stock.adobe.com

Förderung und Voraussetzungen

Neue Technologien verändern Wirtschaft und Arbeitswelt. Gleichzeitig verschärft der Fachkräftemangel den Bedarf an moderner beruflicher Aus- und Weiterbildung. Um Einrichtungen in NRW zu stärken, unterstützt die Fördermaßnahme „Überbetriebliche Bildungsstätten für kritische Technologien“ Investitionen in moderne Ausstattung und digitale Lernumgebungen. 

Gefördert werden Einrichtungen, die Arbeits- und Fachkräfte gezielt auf Berufe mit Bezug zu diesen Schlüsseltechnologien vorbereiten.

Zuwendungszweck
  • Förderung der beruflichen Bildung: Förderung moderner Aus- und Weiterbildungseinrichtungen zur Qualifikation von Fachkräften für kritische Technologien in den Bereichen digitale, umweltschonende und biotechnologische Technologien
Fördergegenstand
  • Investitionen in Bildungseinrichtungen: Ausstattung und Modernisierung von Werkstätten, Laboren und digitalen Lehr- und Lernräumen in bestehenden Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, die für die Aus- und Weiterbildung in kritischen Technologen genutzt werden
  • kritische Technologien: digitale Technologien, umweltfreundliche und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien
  • förderfähige Ausstattung: Laborgeräte, Maschinen, IT-Ressourcen, technische Geräte, etc.
Antragsteller
(Zuwendungsempfangende)
  • öffentlich-rechtliche und privat-rechtliche Träger beruflicher Aus‑ und Weiterbildung
  • Einrichtungen zur beruflichen Weiterbildung
  • Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (bei überwiegender Nutzung für berufliche Weiterbildung)
Umfang der Förderung
  • nichtwirtschaftlicher Bereich: 80 % der förderfähigen Ausgaben
  • Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen und Hochschulen: 90 % der förderfähigen Ausgaben.
  • wirtschaftlicher Bereich: 50 % der förderfähigen Ausgaben (De-minimis Beihilfe)
     
  • Förderfähig sind nur Vorhaben, deren förderfähige Gesamtausgaben mehr als 200.000 Euro betragen.
  • Insgesamt stehen 12,5 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union zur Verfügung
Zuwendungsdetails
  • Zweckbindung: Die Förderung ist an die Nutzung der Ausstattung für 5 bis 15 Jahre gebunden.
  • Der Durchführungszeitraum beträgt maximal 24 Monate (Abschluss bis 30. Juni 2029).
Antragsverfahren
  • Online-Antragsverfahren (Windhundverfahren): über das EFRE.NRW.Online-Portal bis zum 30. Juni 2027
  • Beratungen zur Antragstellung werden im Vorfeld angeboten und empfohlen. Ansprechpersonen finden Sie in unserer Kontaktbox

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