Förderbekanntmachung Überbetriebliche Bildungsstätten
Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für berufliche Bildung in Bezug auf kritische Technologien - Einreichungsfrist bis 30.06.2027!
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Förderung und Voraussetzungen
Neue Technologien verändern Wirtschaft und Arbeitswelt. Gleichzeitig verschärft der Fachkräftemangel den Bedarf an moderner beruflicher Aus- und Weiterbildung. Um Einrichtungen in NRW zu stärken, unterstützt die Fördermaßnahme „Überbetriebliche Bildungsstätten für kritische Technologien“ Investitionen in moderne Ausstattung und digitale Lernumgebungen.
Gefördert werden Einrichtungen, die Arbeits- und Fachkräfte gezielt auf Berufe mit Bezug zu diesen Schlüsseltechnologien vorbereiten.
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