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Fit für die Zukunft

Beratung für Unternehmen und ihre Beschäftigten in Veränderungsprozessen


Fünf Erwachsene sitzen an einem Tisch in einem Konferenzraum. Eine weitere Frau steht vorne und zeigt etwas an einer Pinnwand. Gorodenkoff - stock.adobe.com

Förderung und Voraussetzungen

Was ist Fit für die Zukunft?

„Fit für die Zukunft" ist ein Förderprogramm. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu einer Unternehmensberatung. 

Die Beratung richtet sich an Unternehmen und ihre Beschäftigten und soll sie befähigen, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse zu reagieren. 

Die Beratung muss mindestens eines der folgenden Themenfelder behandeln und den Beschäftigten ermöglichen, sich am Prozess zu beteiligen:

  • Green Economy
  • Arbeitsorganisation
  • Digitalisierung
  • Personalentwicklung

 

Wer kann Fit für die Zukunft in Anspruch nehmen?

  • Unternehmen als natürliche und juristische Personen sowie als Personengesellschaft
  • Arbeitsstätte in der sogenannten JTF-Gebietskulisse (Just Transition Fund)
    • Rheinisches Revier: Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Heinsberg
    • Nördliches Ruhrgebiet: kreisfreie Stadt Bottrop, kreisangehörige Städte Dorsten, Gladbeck, Marl im Kreis Recklinghausen
  • mindestens einen vollzeitbeschäftigten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bzw. vollzeitbeschäftigte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
  • Ziel ist die Erarbeitung eines Handlungs- und ein Kompetenzentwicklungsplans

Hier gelangen Sie zur Kurzversion des Videos. 

Wie hoch ist die Förderung?

Zuschuss
  • 80 Prozent der Beratungsleistung
  • bezogen auf max 1.123 Euro je Beratungstag
Umfang
  • maximal 15 Beratungstage
  • innerhalb von 36 Monaten

Wie beantrage ich die Förderung für Fit für die Zukunft?

1. Erstberatung

Nehmen Sie Kontakt zu einer Erstberatungsstelle auf.

2. Erhalt des Beratungsschecks

Wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen von der Erstberatungsstelle ein Beratungsscheck ausgestellt und Sie können die Unternehmensberatung beginnen.

3. Unternehmensberatung

Sie vereinbaren Termine mit Ihrer Unternehmensberatung und führen diese durch.

4. Abrechnung

Nach der Beratung beantragen Sie die anteilige Kostenerstattung bei der zuständigen Bezirksregierung.


Testimonials zu Fit für die Zukunft

Wie kann Fit für die Zukunft in den Unternehmen wirken? Unsere Testimonials laden dazu ein, das Programm praxisnah zu verstehen - mit echten Beratungsprozessen aus echten Unternehmen.

Gezeiten Haus Gruppe GmbH

Fit für die Zukunft unterstützt die Schaffung einer attraktiven Arbeitgebermarke.

Mehr erfahren

AS/point GmbH

Zur klimaneutralen Transformation mit Fit für die Zukunft

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Jürgen Hohnen GmbH

Digitalisierung, die wirkt: Einblicke in die digitale Transformation mit Fit für die Zukunft

Mehr erfahren


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Kontakt

Wenn Sie weitere Fragen zu dem Programm haben oder wenn Sie die Förderung beantragen möchten, wenden Sie sich an eine Erstberatungsstelle in Ihrer Nähe.