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Bildungsurlaub

Bis zu fünf Tage Urlaub für Ihre berufliche oder politische Weiterbildung


Ein Tischkalender, in dem mit rotem Stift "Bildungsurlaub" eingetragen ist. HNFOTO - stock.adobe.com

Welche Art von Weiterbildung wollen Sie besuchen?

Berufliche Weiterbildung

Politische Weiterbildung

Weder berufliche, noch politische Weiterbildung

Ich weiß es noch nicht.

Sind Sie länger als 6 Monate bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt?

ja

nein

Arbeiten dort mehr als 10 Beschäftigte?

ja

nein

Findet die Weiterbildung bei einem Anbieter statt, der für Bildungsurlaub-Seminare in NRW zugelassen ist?

ja

Ich habe mich beim Weiterbildungsanbieter erkundigt, ob er zugelassen ist.

nein

Wo findet die Weiterbildung statt?

In NRW

max. 500 km von der NRW-Grenze entfernt

Weiter als 500 km von der NRW-Grenze entfernt

Weiter als 500 km von der NRW-Grenze entfernt

Ich besuche eine Gedenkstätte des Nationalsozialismus.

Was trifft auf Sie zu?

Ich bin Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer.

Ich bin verbeamtet.

Wahrscheinlich haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf dieser Seite.

Es tut uns leid. Sie haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf dieser Seite.

Förderung und Voraussetzungen

Was ist Bildungsurlaub?

Wer in Nordrhein-Westfalen arbeitet und sich beruflich oder politisch weiterbilden möchte, kann dafür Bildungsurlaub beantragen. Damit können Sie bis zu fünf Arbeitstage im Jahr (bei Vollzeitbeschäftigung) freigestellt werden, um an einer anerkannten Weiterbildung teilzunehmen – bei vollem Lohn.

Bildungsurlaub gilt für berufliche und politische Weiterbildungen, die bei anerkannten Weiterbildungsanbietern stattfinden. In NRW werden keine einzelnen Kurse anerkannt, sondern die Anbieter selbst. Die Seminare müssen jedoch bestimmte inhaltliche und zeitliche Kriterien erfüllen.

Tipp: Auf der Website des Minsteriums für Kultur und Wissenschaft NRW finden Sie eine aktuelle Liste der anerkannten Bildungseinrichtungen. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Kurs geeignet ist, fragen Sie am besten direkt beim Anbieter nach.

Die Weiterbildung sollte (bei Vollzeitbeschäftigtung) mindestens fünf Tage dauern. In Ausnahmefällen sind drei Tage ausreichend. Sie können den Bildungsurlaub auch tageweise nehmen, wenn das Seminar thematisch zusammenhängt.

Die Veranstaltung darf höchstens 500 Kilometer von der NRW-Landesgrenze entfernt stattfinden. Eine Ausnahme gilt für Seminare an Gedenkorten, die sich mit dem Nationalsozialismus befassen.

Wer kann Bildungsurlaub in NRW nutzen?

Sie können Bildungsurlaub beantragen, wenn Sie:

  • mindestens sechs Monate im gleichen Betrieb beschäftigt sind,
  • und Ihr Arbeitgeber mindestens zehn Mitarbeitende hat.

Auch Auszubildende haben Anspruch auf Bildungsurlaub, allerdings nur für politische Bildung.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig, am besten sechs Wochen vor Kursbeginn.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich über:

  1. Art und Thema der Weiterbildung,
  2. Zeit und Ort der Veranstaltung,
  3. und fügen Sie Nachweise über die Anerkennung sowie das Programm des Seminars bei.

So stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag rechtzeitig geprüft und genehmigt werden kann.

Hinweise

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in NRW finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW


Weitere Informationen

Informationsseiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW

www.bildungurlaub.de
Bundesweites Portal mit Informationen und zugelassenen Kursen

www.bildungsurlauber.de
Bundesweites Portal mit Informationen und zugelassenen Kursen

Gütesiegel für eine Anerkennung als Anbieter nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

“Der Weg zum Bildungsurlaub”
Reader zum Bildungsurlaub in NRW vom DGB Bildungswerk NRW

Kontakt

Bei Fragen zum Bildungsurlaub wenden Sie sich bitte an das

Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW